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Einladung zur J1-Vorsorgeuntersuchung kommt künftig automatisch

Landtagsabgeordnete Sandra Funken: Gesetzesänderung stärkt den Kindergesundheitsschutz

Pressedienst Büro Funken

WIESBADEN / ODENWALDKREIS. – Die Odenwälder CDU-Landtagsabgeordnete Sandra Funken befürwortet die gestern eingebrachte Änderung des Kindergesundheitsschutz-Gesetzes im Hessischen Landtag.

„Mit dieser Anpassung schaffen wir ein noch stärkeres Netz zur gesundheitlichen Vorsorge für Kinder und Jugendliche in Hessen. Besonders freut mich, dass künftig auch die Eltern von 13- und 14-Jährigen automatisch ein Einladungsschreiben für die J1-Vorsorgeuntersuchung erhalten. So stellen wir sicher, dass Jugendliche in einer entscheidenden Entwicklungsphase medizinisch begleitet und beraten werden können“, erklärt Funken.

Die Pubertät sei eine sensible Lebensphase, in der Jugendliche gesundheitliche Risiken, aber auch psychische Belastungen erfahren könnten. „Die J1 bietet die Chance, Erkrankungen frühzeitig zu erkennen, Gesundheitsfragen zu klären und auch Impfungen wie die so wichtige HPV-Impfung anzusprechen, die ein entscheidender Schutz gegen Krebs ist“, betont die familienpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion.

Darüber hinaus wird mit der Gesetzesänderung das Neugeborenen-Hörscreening fest im Aufgabenkatalog des Hessischen Kindervorsorgezentrums (HKVZ) verankert. „Hörstörungen früh zu erkennen, ist essenziell, um frühzeitig zu fördern und somit die Chancen für die Sprach- und Entwicklungsfähigkeit der Kinder zu verbessern“, so Funken weiter.

Die Gesetzesänderung ist Teil des geplanten ‚Aktionsplans Kinder- und Jugendmedizin‘, der die Versorgung junger Menschen in Hessen langfristig sichern soll. „Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche – egal ob in der Stadt oder auf dem Land – überall die gleiche hochwertige medizinische Versorgung erhalten. Das ist ein zentrales Anliegen unserer Politik“, erklärt die Abgeordnete abschließend.

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