Kostenlose Infoveranstaltungen über niedrigschwellige Unterstützung für Pflegebedürftige am 26. September in Groß-Rohrheim und am 29. September in Einhausen
Pressedienst Bergstrasse
BERGSTRASSE / EINHAUSEN / GROSS-ROHRHEIM. – Gute Nachbarn, Bekannte sowie Freunde helfen sich im Idealfall gegenseitig. Wer eine pflegebedürftige Person aus seinem räumlichen oder sozialen Umfeld regelmäßig unterstützt, der kann in Hessen für kleine Entlastungsleistungen im Alltag sogar eine Aufwandsentschädigung von bis zu 131 Euro im Monat durch die Pflegekasse bekommen.
Voraussetzung ist, dass die Person, der Hilfe zuteil wird, einen Pflegegrad hat und der Unterstützende eine Anerkennung nach Landesrecht besitzt. Diese Form der niedrigschwelligen Unterstützung nennt man auch Nachbarschaftshilfe.
Sie wurde während der Corona-Pandemie ins Leben gerufen und wird seither durch das Land Hessen weitergeführt. Im Kreis Bergstraße ist die Fachstelle „Leben im Alter“ des Kreisausschusses für die Anerkennung zuständig.
Aber wie kann man Nachbarschaftshilfe anerkennen lassen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und wie kann eine Aufwandsentschädigung geltend gemacht werden? Diese und weitere Fragen werden bei einer gemeinsamen Informationsveranstaltung von der Fachstelle „Leben im Alter“ und der Psychosozialen Fachkraft auf dem Land (PauLa) beantwortet.
Hierzu finden zwei Veranstaltungen statt:
Am Freitag, 26. September, ab 16 Uhr im Gemeindehaus Groß-Rohrheim (Speyerstraße 5) in Kooperation mit der Evangelischen Kirchengemeinde Groß-Rohrheim. Eine weitere Informationsveranstaltung zur Nachbarschaftshilfe findet in Einhausen am Montag, 29. September, ab 16 Uhr im Caritas- und Familienzentrum St. Vinzenz in Einhausen (Rheinstraße 11) statt.
Die Veranstaltungen sind kostenlos und eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Für Rückfragen stehen die PauLas Christina Adler-Schäfer und Michaela Weber unter der Telefonnummer 06 206/90 94 87 sowie per Mail unter paula-norie@kreis-bergstrasse.de zur Verfügung.