Michelstadt im Zentrum unredlicher Aktivitäten: Zunächst stoppten Beamte der Odenwälder Polizei einen 18-Jährigen, der nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für den von ihm gesteuerten Motorroller war, dann mussten zwei deutlich überladene Holztransporter abgeladen sowie ein mit eklatanten Mängeln behafteter BMW aus dem Verkehr gezogen werden, ehe schließlich zwei 27-jährige Männer in Verdacht des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln gerieten und bei ihnen eine nicht unerhebliche Menge an Kokain, Marihuana und Haschisch beschlagnahmt werden konnte
Polizeipresse
Kripo beschlagnahmt Kokain, Haschisch und Marihuana in Michelstadt
Am Donnerstag, 22. Januar, durchsuchten Beamte des für Drogendelikte zuständigen Kommissariats 34 der Erbacher Kriminalpolizei die Wohnungen zweier 27-jähriger Männer in Michelstadt wegen Verdachts des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln.
Hierbei beschlagnahmten die Ordnungshüter unter anderem über 60 Gramm Kokain, insgesamt über 600 Gramm Marihuana bzw. Haschisch, eine hochwertige Armbanduhr, über 6.000 Euro Bargeld und mehrere Messer.
Die beiden 27-Jährigen wurden vorläufig festgenommen und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt. Sie erwarten nun entsprechende Strafverfahren.
Über 30 teils gefährliche Mängel: Polizei zieht desolaten BMW in Michelstadt aus dem Verkehr
MICHELSTADT. – Beamten der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen fiel am Donnerstagvormittag, 22. Januar, auf der Bundesstraße 45 der tiefergelegte BMW eines 20-jährigen Fahrers ins Auge. Im Rahmen der anschließenden Kontrolle war rasch klar, dass sowohl die Tieferlegung, als auch die Rad-/Reifenkombination nicht abgenommen oder in den Papieren eingetragen waren.
Zudem lagen weitere, nicht legitimierte Anbauten und Mängel, unter anderem an Beleuchtungseinrichtungen, vor. Das Fahrzeug wurde daraufhin einem Sachverständigen zur technischen Begutachtung vorgestellt. Dieser stellte 26 erhebliche Mängel, drei gefährliche Mängel, sowie fünf geringe Mängel fest.
Neben etlichen auf Alterung und Verschleiß zurückzuführenden Mängeln, führten die unzulässigen Tuning-Umbauten zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Um dem BMW bessere Drift- und Burnout-Fähigkeiten zu verleihen, war das Differential entsprechend technisch umgebaut.
Beide Hinterreifen waren bis zum Hervortreten des Gewebes heruntergefahren, ganze Bereiche der Lauffläche waren durch die beim Durchdrehen der Reifen entstandene Hitze herausgelöst und der Gummiabrieb der Reifen war deutlich in den Radkästen und an der hinteren Stoßstange sichtbar.
Durch derartige Drifts und Burnouts wurde die bereits durch Korrosion geschwächte Hinterachse derart in Mitleidenschaft gezogen, dass sie gerissen war.
Selbstverständlich durfte der Fahrer seine Fahrt nicht mehr fortsetzen. Die Kennzeichenschilder und die Zulassungsbescheinigung wurden von der Polizei sichergestellt. Den Fahrer erwarten nun ein Bußgeld im dreistelligen Bereich sowie Punkte in Flensburg.
Michelstadt: Zwei Holztransporter deutlich zu schwer
Am Donnerstagvormittag, 22. Januar, wurden zwei Holztransporter mit Stammholz auf der Bundesstraße 45 durch Beamte der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen einer Verkehrskontrolle unterzogen.
Die beiden Lastwagen wurden anschließend samt Anhänger auf einem nahe gelegenen Firmengelände verwogen. Einer der beiden Kurzholzzüge war insgesamt 8,4 Tonnen, der zweite Lastzug sogar um gut 9,7 Tonnen zu schwer.
Für die beiden 24 und 35 Jahre alten Fahrer war die Fahrt an Ort und Stelle beendet. Die zu schweren Laster mussten zunächst abgeladen werden, um das gesetzlich vorgeschriebene Gesamtgewicht von maximal 40 Tonnen wieder zu erreichen.
Erst nachdem die überschüssige Fracht auf einen dritten LKW umgeladen wurde, durften die beiden Männer ihre Fahrt fortsetzen. Beide Fahrer sowie den Halter erwarten nun Bußgeldverfahren wegen der Überladungen.
Ohne Führerschein auf dem Motorroller in Michelstadt unterwegs
Am Donnerstag, 22. Januar, gegen 13.20 Uhr, stoppte eine Streife der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen auf der Bundesstraße 45 einen mit zwei Personen besetzten Motorroller. An dem Roller war kein Versicherungskennzeichen angebracht.
Der Fahrer rutschte beim Anhalten weg und kam zu Fall, wurde hierbei aber nicht verletzt. Im Rahmen der anschließenden Kontrolle wurde festgestellt, dass der 18-Jährige nicht im Besitz einer
Fahrerlaubnis war. Er besaß lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung, welche nicht zum Führen des Motorrollers ausreichte.
Kurioserweise war aber sein gleichaltriger Mitfahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Obwohl das Kleinkraftrad ohne Kennzeichen gefahren wurde, lag dennoch eine gültige Versicherung vor. Den 18-Jährigen erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.











