Auf Initiative von Katja Keimel, Stellvertretende Pflegedienstleiterin Stationäre Pflege, und Geschäftsführer Michael Vetter vom Pflegezentrum Odenwald findet eine Informations-Veranstaltung zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht für die Menschen im Odenwaldkreis statt. Foto: Gerd R. von Neindorff
Vortrag von Rechtsanwalt Erich Prieser in der Seniorenresidenz Hedwig Henneböhl in Beerfelden
Gerd R. von Neindorff
ODENWALDKREIS / BEERFELDEN. – Die Frage, wer die eigenen Angelegenheiten regelt, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist, kann unabhängig vom Alter über Nacht auftreten. Betroffene stehen dann plötzlich vor erheblichen Herausforderungen. Deshalb ist es sinnvoll, hier in gesunden Tagen frühzeitig vorzubeugen.
Vortrag von Rechtsanwalt Erich Prieser am 26. Februar 2026
Um über die verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten zu informieren findet am Donnerstag, 26. Februar, ab 18 Uhr ein Vortrag des erfahrenen Heidelberger Rechtsanwalts und Dozenten Erich Prieser in der Kleinkunstbühne der Seniorenresidenz Hedwig Henneböhl, Krähberger Weg 49 in Oberzent-Beerfelden statt.
Zu der Veranstaltung wird durch das Pflegezentrum Odenwald eingeladen. Sehr viele Menschen auch im Odenwaldkreis beschäftigen sich mit diesen beiden Themen. Sie wissen aber oftmals nicht, woher sie fundierte Informationen beziehen können. Ihnen wird deshalb die Gelegenheit geboten, aus erster Hand von einem erfahrenen Juristen informiert zu werden.
Rechtsanwalt Prieser wird in seinen Ausführungen praxisbezogen ausführlich auf die erforderlichen Inhalte und die Gestaltung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht eingehen und erläutern, welche Regelungen dort zu treffen sind und welche Folgen es haben kann, wenn vorab nichts geregelt wurde.
Sein Vortrag richtet sich neben interessierten Menschen auch an Fachkräfte und ehrenamtlich tätige Personen. Er ist für alle Teilnehmer kostenfrei. Im Anschluß an seine Ausführungen beantwortet Erich Prieser gerne Fragen der Zuhörer.
Da Anja Pförsich, Pflegedienstleiterin Stationäre Pflege, und Melanie Trautmann, Pflegedienstleiterin Ambulante Pflege, teilnehmen werden, besteht für das Publikum die Möglichkeit, auch Fragen zur Pflege zu stellen. Damit kann eine Verknüpfung zwischen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Pflege hergestellt werden. Zur Abrundung der Veranstaltung gibt es einen Gruß aus der Küche der Seniorenresidenz Hedwig Henneböhl.
Geschäftsführer Michael Vetter hat beim Pflegezentrum Odenwald die Pflegeberatung für die Menschen im Odenwaldkreis massiv ausgebaut. Beratungsgespräche nach § 37 SGB XI können in der Geschäftsstelle am Kreiskrankenhaus Erbach von montags bis freitags von 08 bis 15 Uhr unter der Telefonnummer 06062/9408-19 vereinbart werden und werden vollständig von allen Pflegekassen übernommen.
Keine Anmeldung erforderlich
Eine Anmeldung zu der Veranstaltung über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ist nicht erforderlich. Die Teilnahme kann erfolgen solange freie Plätze verfügbar sind.











