Verstöße gegen Einhaltung des Mindestlohns und bei Kassenführung + + + Schwarzarbeit aufgedeckt
Polizeipresse
SÜDHESSEN. – Mitarbeiter des Polizeipräsidiums Südhessen, der hessischen Bereitschaftspolizei, des Zolls, von kommunalen Gewerbe- und Ordnungsämtern, Jobcentern, des Finanz- und Ausländeramts sowie des Regierungspräsidiums, gingen am Donnerstag, 26. Februar, im Rahmen des zweiten hessenweiten Aktionstags zur Bekämpfung der Sozialkriminalität auch in ganz Südhessen gemeinsam gegen den Missbrauch staatlicher Leistungen vor.
Hierbei kontrollierten knapp 350 Ordnungshüter über 100 Objekte, wie Gastronmomiebetriebe, Spielotheken, Barbershops, Nagelstudios und andere Geschäftsräume. Dabei wurden 734 Personen genauer unter die Lupe genommen und über 140 Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Die Bandbreite reichte von Verstößen bei der Einhaltung des Mindestlohns, Verstößen bei der Kassenführung und gegen die Schwarzarbeit, gegen die Gewerbeordnung bis hin zu Verstößen gegen die Tabaksteuer.
Geprüft wurde insbesondere, ob Beschäftigte ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet waren, Mindestlöhne eingehalten werden und erforderliche Aufenthalts- bzw. Arbeitsgenehmigungen vorlagen und ob in der Gastronomie die gesetzliche Sofortmeldepflicht erfüllt wurde.
In dieser Branche müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten vor dem ersten Tag der Arbeitsaufnahme zur Sozialversicherung anmelden. Insgesamt waren Maßnahmen zu Vermögensabschöpfungen in Höhe von circa 280.000 Euro fällig. Zudem wurden unter anderem rund zwanzig illegale Geldspielautomaten, 30 Kilogramm unversteuerter Tabak und 160 Flaschen ohne Pfand von den Einsatzkräften beschlagnahmt.
In Rüsselsheim wurde durch die Stadt der Betrieb einer Gaststätte wegen fehlender Gewerbeanmeldung untersagt und in einem weiteren Betrieb erstattete der Zoll Strafanzeige wegen illegaler Beschäftigung und illegalen Aufenthalts.
In Mörfelden-Walldorf beanstandete die Steuerfahndung in 13 überprüften Lokalitäten die Kassensysteme. Bei der Kontrolle von 10 Objekten in Bischofsheim und Ginsheim-Gustavsburg wurden Verfahren wegen Vorenthalten/Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Leistungsbetrug und Steuerhinterziehung eingeleitet und in Gernsheim wurde in einem Gastronomiebetrieb eine nicht angemeldete Arbeitskraft angetroffen.
Weiterhin fanden sich dort Unterlagen, die auf das Veruntreuen von Arbeitsentgelt hinwiesen. Hier dürften für den Betreiber Rückzahlungen von Sozialleistungen in Höhe von etwa 25.000 Euro sowie noch einmal zusätzlich Strafen in der gleichen Größenordnung zu erwarten sein.
Bei Kontrollen von Lokalen und Bars in Bensheim, Lorsch, Lampertheim und Viernheim wurden sieben illegale Geldspielautomaten und unversteuerter Tabak sichergestellt, eine versperrte Notausgangstür beanstandet sowie ein Verstoß gegen den Brandschutz festgestellt.
In Darmstadt und Münster überprüften die eingesetzten Beamten insgesamt elf Geschäftsbetriebe, wie Shisha-Bars, Barbershops sowie einen Handyladen und auch in Erbach nahmen Kontrollkräfte vier Barbershops bzw. Kosmetikstudios genauer in Augenschein.
Dort hielten sich vier Personen illegal in Deutschland auf und arbeiteten unerlaubterweise in zwei der Betriebe. Es wurden entsprechende Ermittlungsverfahren wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, gegen das Aufenthaltsgesetz sowie wegen Verstößen gegen die Sozialgesetzgebung eingeleitet.










