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Es war Anno 2006 als der damalige Michelstädter Bürgermeister Reinhold Ruhr zur Beschleunigung der von ihm angestoßenen Fusion Michelstadts mit der Nachbarstadt Erbach von der Hessischen Landesregierung ein >Lex Spezialis< für Erbach und Michelstadt begehrte. Dieses Ansinnen scheiterte ebenso, wie bekanntlich das gesamte Fusions-Projekt.
Jetzt schickt sich der aktuelle Erbacher Bürgermeister Dr. Peter Traub offensichtlich an, erneut ein >Lex Spezialis Erbach II< auf den Weg bringen zu wollen – und wird wohl das gleiche Schicksal erleiden wie der Protagonist im zuvor geschilderten Fall.
In der jüngsten Sitzung der Stadtverordneten erklärte der Erbacher Rathauschef, der Magistrat habe sich nicht mit den aktuell nach Verwaltungsauffassung erforderlichen drei Stellenwiederbesetzungen beschäftigt, weil das Stadtparlament den Stellenplan – ausgenommen der Kitastellen – auch zur Wiederbesetzung mit einer Sperre belegt hat.
Folglich solle sich nach Traubs Auffassung auch das Stadtparlament statt des Magistrats mit den entsprechenden Personalien befassen (siehe FAKT-Bericht unter: https://fakt-in.de/2026/02/26/duenne-verwaltungsvorlagen-verhindern-aufhebungen-von-stellensperren/).
Dazu besagt die Hessische Gemeindeordnung (HGO) in Paragraf 73 (Personalangelegenheiten) eindeutig (Zitat): „Der Gemeindevorstand stellt die Gemeindebediensteten ein, er befördert und entlässt sie ….. Der Stellenplan und die von der Gemeindevertretung gegebenen Richtlinien sind dabei einzuhalten.“ (Zitatende)
Damit ist klar: ausschließlich der Gemeindevorstand, sprich im Fall Erbach der Magistrat, hat sich unter Einhaltung des Stellenplans und der parlamentarischen Richtlinien (Stellensperren mit einzeln zu beantragenden Freigaben) mit den Personalangelegenheiten zu befassen. Auch die parlamentarische Budgethoheit ist unstrittig.
Angesichts der in den vergangenen Jahren doch stark gestiegenen Mitarbeiterschaft in der Erbacher Verwaltung ist eine finale Stellenfreigabe durch das Parlament für eine durch den Magistrat festgestellten Notwendigkeit eines Mitarbeitenden durchaus angezeigt und im Sinne eines einzuhaltenden verantwortungsvollen städtischen Haushalts.
Folglich hätte sich der von Bürgermeister Traub geleitete Magistrat der Kreisstadt Erbach sehr wohl mit den jeweiligen Personalien beschäftigen müssen. Dies schon alleine nicht zuletzt deshalb, weil Personalangelegenheiten grundsätzlich auch unter Ausschluss der Öffentlichkeit und keineswegs in öffentlichen oder nichtöffentlichen Sitzungen der gesamten Stadtverordnetenversammlung zu regeln sind.
Eine Übertragung der Personalangelegenheiten vom Magistrat auf das Stadtparlament – wie von Dr. Traub zuletzt bestimmt – wird es somit jedenfalls auch via eines vielleicht erhofften >Lex Spezialis Erbach II< nicht geben. Der Magistrat hätte lediglich durch seinen Verwaltungschef die Notwendigkeit der Stellenwiederbesetzungen ausführlich begründen müssen – wie in einem Fall vom Bürgermeister über die ursprünglich „dünne Verwaltungsvorlage“ hinaus nachträglich in der Sitzung der Stadtverordneten erfolgt –, um die Aufhebung der Stellensperren durch das Parlament zu bewirken.










