FWG Bensheim kritisiert Stadtverwaltung und Mehrheitsbeschluss für ein mit der Stadt Lorsch zusammen 21 Hektar großes interkommunales Gewerbegebiet
Pressedienst FWG Bensheim
BENSHEIM. – In Ergänzung zu der vom BUND und NABU erfolgreich organisierten und gut besuchten Besichtigung des geplanten Interkommunalen Gewerbegebietes zwischen Bensheim und Lorsch hatte die Freie Wählergemeinschaft (FWG) Bensheim zu einem Ortstermin an der renaturierten Weschnitz im Bereich der Wattenheimer Brücke eingeladen.
BUND Vorsitzender Volker Massoth informierte die Teilnehmer über die geologischen Hintergründe der Landschaft sowie über die menschengemachten Wasserbauten und Entwässerungsgräben der jüngeren Vergangenheit.
„Die vom Gewässerverband westlich der Wattenheimer Brücke vorbildlich renaturieren Flächen lassen erkennen, wie ein wiederhergestelltes Landschaftsbild im Ried auch auf längerer Strecke an der Weschnitz aussehen könnte“, heißt es in einer Pressemitteilung der FWG.
Voraussetzung dafür sei, dass die jetzt durch Deiche geschützten Flächen, unbebaut – als Acker oder renaturiert – bei Hochwasser als Überflutungsgebiete zur Verfügung stehen.
Die Weschnitz, so Volker Massoth, „übernimmt dabei die für die Biotopvernetzung wichtige Brückenfunktion zwischen den Schutzgebieten der Altneckarschlingen dem Erlachbogen und den Tongruben.“
Die Umwandlung der jetzigen Ackerflächen in zusätzliche – derzeit nicht im Entwurf des Regionalplan enthaltene – Gewerbegebiete „wurde in der Verwaltungsvorlage als notwendig und unverzichtbar für die Zukunft Bensheims und auch zum Wohle von Lorsch dargestellt“.
Die Bensheimer Stadtverordneten stimmten nach hitziger Debatte mit 23 Ja-Stimmen bei 14 Nein-Stimmen – u.a. denen der FWG – und zwei Enthaltungen der Vorlage mehrheitlich zu.
Diese mehrheitliche Zustimmung erfolgte, obwohl im Entwurf des Regionalplanes Südhessen von 2025 diese 14,4 ha große Fläche als >Vorranggebiet für die Landwirtschaft, Vorranggebiet Regionaler Grünzug, Vorranggebiet für den Grundwasserschutz und Vorranggebiet für vorbeugenden Hochwasserschutz ausgewiesen wird<.
Aus Sicht der FWG, ei es unverantwortlich gegenüber den jetzigen und zukünftigen Bensheimer Bürger dieses ökologisch bedeutsame und topografisch für Bebauung wenig geeignete Areal für Gewerbeansiedlungen „zu missbrauchen“.
Zumal dazu auch keine Notwendigkeit bestehe. „Denn Bensheim hat an anderen, unkritischen Stellen noch ein Gewerbeflächenpotential von 44,4 ha zur Verfügung.“
Erläuterung: „Laut der im Auftrag der Stadt erstellten Analyse der Ingenieurpartnerschaft Schweiger und Scholz vom August 2025 beträgt das gesamte Gewerbeflächenpotential von Bensheim 76,4 ha. Zieht man davon die o.g. Fläche von 14,4 ha sowie die weiteren Flächen, die als ungeeignet und ökologisch nicht vertretbar angesehen werden ab, so verbleiben für Neuansiedlungen die genannten 44,4ha.“
Dieses Potential sollte nach FWG-Auffassung zunächst zur gezielten Auswahl von Gewerben mit hoher Wertschöpfung bei möglichst geringem Flächenbedarf genutzt werden.
„Zu hoffen ist, dass das Regierungspräsidium Darmstadt die Umwandlung in ein Gewerbegebiet verhindert, indem es den erforderlichen Antrag der Stadt für die Zielabweichung gemäß § 6 Raumordnungsgesetzablehnt“, heißt es abschließend von der FWG Bensheim.










