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Keine Entlastung für Erbacher Magistrat mit Bürgermeister Dr. Peter Traub an der Spitze

Stadtverordnete verweigern mit fraktionsübergreifender großer Mehrheit nachträglichen Beschluss zu in Teilen beanstandeten über- und außerplanmäßigen städtischen Ausgaben in Höhe von mehr als 1,65 Millionen Euro für die Haushaltsjahre 2019 bis einschließlich 2024 + + + Lediglich die über- und außerplanmäßigen Ausgaben aus dem Haushaltsjahr 2025 in Höhe von rund 190.000 Euro blieben vom Revisionsamt unbeanstandet, wurden entsprechend beschlossen und dem Magistrat hierfür Entlastung erteilt

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ERBACH. – Die Erbacher Stadtverordneten haben in ihrer Sitzung in der vergangenen Woche dem von Bürgermeister Dr. Peter Traub als Verwaltungschef vorstehenden Magistrat die Entlastung für die Haushaltsjahre 2019 bis 2024 mit überwältigender Mehrheit der Stimmen aus SPD, CDU, ÜWG und GRÜNEN versagt. Lediglich einzelne Mandatsträge aus ÜWG und einem inzwischen fraktionslosen früheren CDU-Parlamentarier votierten für die Entlastung, bzw. enthielten sich.

Der Magistrat der Stadt Erbach hatte zuvor in seiner Sitzung am 8. Juni 2026 den Bericht über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Stadt Erbach zum 31.12. der Haushaltsjahre 2019 bis 2023 sowie auch separiert der Haushaltsjahre 2024 und 2025 zur Kenntnis genommen.

Gemäß der hessischen Gemeindeordnung (HGO) legt der Magistrat nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss mit Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vor. Gleichzeitig hat die Stadtverordnetenversammlung über die Entlastung des Magistrates zu entscheiden.  

„Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Prüfung der Jahresabschlüsse 2019 bis 2023 der Kreisstadt Erbach mit Ausnahme der folgenden Einschränkung zu keinen Einwendungen geführt hat (Angabe von Art und Wertmäßiger Auswirkung der Einschränkung)

  • Fehlerhafter Ausweis der Forderungsbestände (Die Abweichung zwischen Ausweis in der Bilanz und der Offenen Posten Liste im Mittelwert der 5 geprüften Jahresabschlüsse beträgt 801.283,86 €)
  • Fehlerhafter Ausweis der Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung (Die Abweichung zwischen Ausweis in der Bilanz und der Offenen Posten Liste im Mittelwert der 5 geprüften Jahresabschlüsse beträgt 987.644,35 €

und somit ein eingeschränkter Prüfungsvermerk erteilt wurde“, schreibt der Bürgermeister in seiner Erläuterung.

Insgesamt sollten die Stadtverordneten für den vorgenannten Zeitraum über- und außerplanmäßige Ausgaben der Stadt Erbach in Höhe von 1.276.527,49 Euro nachträglich beschließen, nachdem der Magistrat in dessen Zuständigkeit zuvor bereits für 156.388,24 Euro sein Plazet gegeben hatte.

Die Beschlussvorschläge des Bürgermeisters lauteten wie folgt:

Der Bericht des Revisionsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Stadt Erbach zum 31.12. der Haushaltsjahre 2019 bis 2023 wird zur Kenntnis genommen.

Gem. § 114 Abs. 1 HGO werden: 1. Die vom Revisionsamt geprüften Jahresabschlüsse 2019 bis 2023 beschlossen, und 2. Gleichzeitig wird dem Magistrat für die Haushaltsjahre 2019 bis 2023 die Entlastung erteilt.

Analog dazu hat der Magistrat in gleicher Sitzung den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Erbach zum 31.12.2024 zur Kenntnis genommen.  

Zusammenfassend sei hier festzuhalten, dass die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Kreisstadt Erbach mit Ausnahme der folgenden Einschränkung zu keinen Einwendungen geführt habe (Angabe von Art und Wertmäßiger Auswirkung der Einschränkung)

  • Fehlerhafter Ausweis der Forderungsbestände (Die Abweichung zwischen Ausweis in der Bilanz und der Offenen Posten Liste beträgt 1.657.797,18 €)
  • Fehlerhafter Ausweis der Verbindlichkeiten (Die Abweichung zwischen Ausweis in der Bilanz und der Offenen Posten Liste beträgt 1.505.400,15 €)

und somit auch hier ein eingeschränkter Prüfungsvermerk erteilt wurde.

Entsprechend lautete der Beschlussvorschlag des Bürgermeisters wie folgt:

Der Bericht des Revisionsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Erbach zum 31.12.2024 wird zur Kenntnis genommen.

Gem. § 114 Abs. 1 HGO wird: 1. Der vom Revisionsamt geprüfte Jahresabschluss 2024 beschlossen und 2. gleichzeitig wird dem Magistrat für das Haushaltsjahr 2024 die Entlastung erteilt.

Diese beiden Beschlüsse verweigerten die Stadtverordneten fraktionsübergreifend, wie bereits beschrieben, mit jeweils überwältigenden Mehrheiten, sodass die über- und außerplanmäßigen Ausgaben der Haushaltsjahre 2019 bis einschließlich 2024 in Höhe von insgesamt rund 1,653 Millionen Euro nicht beschlossen sind und der Magistrat entsprechend auch nicht entlastet ist.

Zu diesen rund 1,653 Millionen über- und außerplanmäßigen Ausgaben über vorgenannten Zeitraum addieren sich weitere Ausgaben in Magistratszuständigkeit in Höhe von insgesamt 367.015 Euro, die von diesem Gremium nachträglich beschlossen wurden und den Stadtverordneten lediglich zur Kenntnis gegeben wurden.

Demgegenüber wurden die über- und außerplanmäßigen Ausgaben aus dem Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 189.756,71 Euro bei zwei Gegenstimmen mehrheitlich beschlossen und entsprechend der Magistrat für das Haushaltsjahr 2025 bei drei Gegenstimmen mehrheitlich entlastet, nachdem vom Revisionsamt dafür der uneingeschränkte Prüfungsvermerk erteilt worden war.

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