Bei einer Demonstration von FreiEinig kam es zu einem Zwischenfall, der jetzt vor dem Amtsgericht Neustadt/Weinstraße verhandelt wurde. Foto: Pressedienst FreiEinig
Tanja Lichtl, Katja Knoch
NEUSTADT/WEINSTRASSE / HAMBACH. – Der Betreiber des „Hambacher Blogs“ musste im Dezember einen spürbaren Dämpfer hinnehmen: Im Zusammenhang mit seinen überwiegend gegen die Aktivitäten von FreiEinig gerichteten Veröffentlichungen kam es zu einer Gerichtsverhandlung wegen des Vorwurfs der schweren Beleidigung.
Anlass war ein Vorfall während des Schweigemarsches für den Frieden im Rahmen des Hambacher Festes im Juni 2025. Die Versammlungsleiterin hatte während der Veranstaltung einen Strafantrag gestellt, der am 4. Dezember 2025 beim Amtsgericht in Neustadt/Weinstraße mit Zeugenvernehmung verhandelt wurde.
Der angeklagte Rentner aus Mannheim beteuerte, er hätte nicht explizit die Versammlungsleiterin als „Antisemitin”, „Reichsbürgerin” und „Holocaustleugnerin” bezeichnet, wie in der Anklage verlesen, sondern einen anderen Versammlungsteilnehmer.
„Uns ist bekannt, dass der Angeklagte diese Begriffe äußerte, als die Anmelderin des Schweigemarsches, die den übrigen Teilnehmenden ein Stück vorausging, unmittelbar an ihm vorbeikam und er sie dabei direkt ansah“, heißt es in einer Pressemitteilung von >FreiEinig<.
Das vom Angeklagten und seinem Anwalt vorgetragene, vermeintliche Missverständnis, die Äußerung habe einer anderen Person gegolten, ändert nichts am Charakter der Aussage: Auch in diesem Fall wäre es ein beleidigender Zuruf gegenüber einer anderen Person gewesen.
Selbst wenn die Äußerung – wie ein damaliger Mitarbeiter des Ordnungsamtes, der ebenfalls als Zeuge vernommen wurde, aussagte – nicht einer Einzelperson, sondern der gesamten Gruppe gegolten haben sollte, handele es sich um eine Beleidigung schwerster Art, wenn nicht sogar um eine Verleumdung.
Zuvor hatte der Angeklagte den Schweigemarsch bereits durch die lautstarke Verteilung von Flyern, in denen die Veranstalter kritisiert wurden, gestört. Daraufhin war er von der Versammlungsleiterin aufgefordert worden, sich entweder schweigend am Marsch zu beteiligen oder den Zug zu verlassen.
Diese Aufforderung ist auch in einem vom Angeklagten selbst zur Entlastung vorgelegten Livestream alternativer Medien dokumentiert. Da er der zweimaligen Aufforderung nicht nachkam, musste er schließlich von den begleitenden Einsatzkräften der Versammlung verwiesen werden.
„Ob solches Verhalten dem Preis der Bundeszentrale für politische Bildung würdig ist, den der Blog des Rentners im Dezember 2024 für seine sogenannte „aktive Demokratiearbeit“ erhalten hat, mag jeder Leser selbst entscheiden“, heißt es weiter von >FreiEinig<.
Das Gericht sah jedenfalls den Tatbestand der Beleidigung nach Vernehmung aller Zeugen als erfüllt. Nach anschließenden Gesprächen mit allen Beteiligten unter Ausschluss der Öffentlichkeit sollte das Urteil verkündet werden.
Ausschlaggebend für den weiteren Verlauf war aus Sicht von >FreiEinig< die spontane Bereitschaft der Versammlungsleiterin, trotz des festgestellten Tatbestands nicht auf einer Verurteilung zu bestehen. Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten stellte der Richter daraufhin das Verfahren gegen Übernahme der Kosten ein. Ein erhoffter Freispruch oder eine Revision blieb damit für den Angeklagten aus.
Mit ihrem spontanen Verzicht auf eine weitere Strafverfolgung setzte die Versammlungsleiterin – ganz im Sinne der freiheitlich-demokratischen Werte der Initiative >FreiEinig< – ein bewusstes Zeichen für Dialog und Menschlichkeit und damit klar gegen Hass und Hetze. Dies hob der Richter bei der Verkündung der Verfahrenseinstellung ausdrücklich hervor: Er wünsche sich – ebenso wie die Antragstellerin –, dass künftig ein menschlicher Umgang miteinander gepflegt werde.
Das Organisationsteam von >FreiEinig< wünscht sich – ganz im Sinne der Worte des Richters – für das Jahr 2026 und die weitere Zukunft einen offenen, respektvollen und menschlichen Dialog mit allen, die ihre Demokratie-Aktionen kritisch sehen.
Denn nur durch den offenen Austausch liessen sich die Beweggründe und Anliegen Andersdenkender wirklich verstehen. In einer lebendigen Demokratie müsse stets Raum für den fairen Diskurs unterschiedlicher Meinungen und Perspektiven sein.
Über >Frei Einig<
„Frei Einig“ ist eine überparteiliche Bürgerinitiative, die sich für eine basisdemokratische Weiterentwicklung Deutschlands auf Grundlage des Grundgesetzes sowie für den Schutz von Freiheit, Wahrheit, Frieden und Rechtsstaatlichkeit einsetzt.
Die Aktionen sollen einen konstruktiven Impuls setzen – als bewusster Gegenakzent zu einer Politik, die viele Menschen als von Angst, Kontrolle und Destruktivität geprägt erleben. Im Rahmen des „Hambacher Bundes“ haben sich zahlreiche Bürger und Initiativen zusammengeschlossen, um diese Ziele gemeinsam zu verfolgen.
Das Hambacher Schloss dient dabei als historischer Symbolort für demokratische Verantwortung und gesellschaftliches Engagement der Bürger – nicht als Objekt politischer Vereinnahmung, sondern als Inspiration, unsere Zukunft aktiv, friedlich und menschlich mitzugestalten.
Weitere Infos unter: https://freieinig.de/, Mail: hambach@freieinig.de











