Pressedienst FWG Bensheim
BENSHEIM. – Die Freie Wählergemeinschaft Bensheim (FWG) trifft sich am Dienstag, 10. Februar, ab 20 Uhr, digital zu ihrer wöchentlichen Sitzung, auf deren Agenda die Nachbereitung der Sitzungen der städtischen Gremien steht.
In der jüngsten Sitzungsrunde der aktuellen Legislaturperiode waren die Tagesordnungen für die Gremiensitzungen prallgefüllt. Zusätzlich zum Haushaltsentwurf 2026 standen etliche Bebauungspläne und Änderungen der Flächennutzungspläne zur Abstimmung an.
„Der Haushaltsentwurf 2026 weist zwar weiterhin ein hohes Defizit aus, doch sind wir froh und erleichtert, dass der Hebesatz für die Grundsteuer B bisher nicht angehoben werden musste und für dieses Jahr auf 1.000 Punkten bleiben soll“, so Andreas Scharff, der die FWG im Magistrat vertritt.
Eine Anhebung in den nächsten Jahren müsse aus Sicht der FWG konsequent vermieden werden. Dr. Rolf Tiemann, Fraktionsvorsitzender der FWG, werde zum Haushalt aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss berichten.
Dem vorhabenbezogenen Bebaungsplan BA21 Darmstädter Straße/Franz-Schubert-Straße könne die FWG auch nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Beteiligung weiterhin nicht zustimmen.
„Das geplante Gebäude an der B3 und die geplanten Gebäude im Hangbereich fügen sich nicht in die umgebende Bebauung ein und lassen eine geordnete und verträgliche städtebauliche Konzeption vermissen“, so Tobias Bernhardt.
Den Photovoltaikanlagen >An der Hartbrücke< und >Kühruhlachwiesenäcker< werde die FWG zustimmen, da diese eine gewisse Energieautarkie ermöglichten und die landwirtschaftlichen Flächen nicht versiegelt werden müssten und so nachhaltig für eine spätere Nutzung erhalten bleiben könnten, so Peter Leisemann, der die FWG im Bauausschuss vertritt.
Das angestrebte interkommunale Gewerbegebiet Bensheim-Lorsch mit einer Gesamtfläche von 21 Hektar sieht die FWG als bedenklich an, da es im aktuellen Regionalplan aus guten Gründen als Vorranggebiet für den regionalen Grünzug, Landwirtschaft, Grundwasserschutz und besondere Klimafunktionen ausgewiesen sei.
Die Umwandlung in ein Gewerbegebiet sollte daher nur unter der Voraussetzung, dass die absolute Notwendigkeit dafür nachgewiesen wird, ernstlich in Erwähnung gezogen werden. Die FWG hat hierzu eine Anfrage an den Magistrat gestellt, um nähere Informationen bezüglich generierbarer Gewerbesteuereinnahmen, angedachte Gewerbe und Kosten für Infrastrukturmaßnahmen zu erhalten.
Gäste sind zur digitalen FWG-Sitzung herzlich eingeladen. Die Zugangsdaten zu der Videokonferenz können unter www.fwg-bensheim.de erfragt werden.










