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Torpediert Odenwälder Denkmalbehörde den >Bau-Turbo< des Wirtschaftsministers?

Die fehlende Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde beim Odenwälder Landratsamt zum Einbau einer Sandsteinstufe an diesem Geschäftshaus in der Großen Gasse 10 in Michelstadt verhindert seit knapp einem Jahr die Fertigstellung des Bauprojekts, wie der Eigentümer öffentlich bekannt macht.

Während der ministeriell angestoßene hessische >Bau-Turbo< beim Großprojekt des Neubaus der Zeller Brücke bestens funktioniert, bleibt der Ausbau eines Geschäftshauses im benachbarten Michelstadt offenbar wegen des im Juli 2025 bei der Unteren Denkmalschutzbehörde beantragten und bisher nicht genehmigten Einbaus einer Sandsteinstufe und einer Eingangstür auf der Strecke

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MICHELSTADT. – Die Einsturzgefahr und erforderliche Sperrung der Zeller Brücke im Verlauf der B45 war es, die im vergangenen Jahr den hessischen Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori (SPD) zum Ausruf und schließlich auch entsprechender politischer Umsetzung eines >Bau-Turbo< für ganz Hessen bewog.

Bei der Umsetzung der am 29. April 2025 gesperrten Zeller Talbrücke der B45 zwischen Michelstadt und Bad König klappt dieser ministeriell angestoßene >Bau-Turbo< bisher wie am berühmten „Schnürchen“: Die Brücke wurde bereits am 30. Juli 2025 gesprengt. 

Die Ausschreibungsunterlagen für den Neubau wurden Anfang August 2025 in einer sogenannten funktionalen Ausschreibung veröffentlicht, die den Firmen die Bewerbung eigener innovativer Konzepte für die Planung und den Neubau ermöglicht. Planung und Bau der Brücke werden dabei zur Beschleunigung des Prozesses an ein und dieselbe Firma übertragen.

Am 22. Dezember 2025 hat Hessen Mobil bereits den Auftrag vergeben, der Spatenstich zum Neubau der Brücke erfolgte 23. April 2026 und die Freigabe der Brücke für den Verkehr ist bereits für Juni 2027 geplant.

Dieser Ablauf offenbart für den Neubau der Zeller Brücke als zentrale Verkehrsader im Odenwald mit täglich etwa 15.000 Fahrzeugen, die sowohl die Bahnstrecke der Odenwaldbahn als auch die Mümling überführt, einen für ein solches Großprojekt seither nie bekannten politisch intervenierten Turbo-Zeitrahmen.  

Die Sanierung des ehemaligen Radgeschäfts Hamburger in Michelstadt kann vom neuen Eigentümer nicht fortgeführt werden, weil gemäß seiner „öffentlichen Information“ im Schaufenster (siehe Foto) die Untere Denkmalbehörde beim Landratsamt in Erbach seinen Antrag zum Einbau einer Sandsteinstufe und entsprechender Eingangstür nicht bearbeitet.

Von einem solchen >Bau-Turbo< kann in der benachbarten Stadt Michelstadt Fritz Krings allerdings nur träumen. Der Eigentümer des Geschäftshauses an der Großen Gasse 10 in Michelstadt beklagt in einer „Öffentlichen Bekanntmachung“ die Verzögerung bei der Sanierung des Gebäudes und weist der Unteren Denkmalbehörde beim Landratsamt des Odenwaldkreises die Schuld zu.

Dazu prangen im Schaufenster des ehemaligen >Radgeschäfts Hamburger< mehrere aneinandergereihte Plakate, die der Öffentlichkeit die Hintergründe des Baustillstands aufzeigen sollen. Krings erläutert, er habe am 10. Juli 2025 für den Einbau einer „Sandsteinstufe und die Eingangstür einen Antrag bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Odenwaldkreises gestellt“.

Die >Öffentliche Bekanntmachung< des Gebäudeeigentümers im Schaufenster des Geschäftshauses Große Gasse 10 in Michelstadt.

Ergänzende Unterlagen, seien – wie gefordert – am 01. Oktober 2025 nachgereicht worden. Bis dato liege dazu keine Entscheidung vor. „Ohne Entscheidung kein Fortschritt“, ist auf den Plakaten weiter zu lesen. Der Eigentümer betont, er habe sich zu dieser Information der Öffentlichkeit veranlasst gesehen, nachdem seine Familie immer wieder auf die noch immer ruhende Baustelle angesprochen worden sei.

Weiter heißt es auf den Plakaten vom 01. Juni 2026: „Der Zustand des Hauses bleibt unverändert. Notwendige Maßnahmen können nicht umgesetzt werden. Das Bauprojekt steckt fest. Mieteinnahmen fehlen. Denkmalschutz soll Gebäude bewahren. Nicht ihren Stillstand verwalten.

Wir möchten die Große Gasse 10 erhalten, Leerstand beenden, sanieren und wieder sinnvoll nutzbar machen. Dafür  braucht es eine klare baldige Entscheidung. Wir entschuldigen uns für das Stadtbild.“

Auf FAKT-Anfrage bestätigte dazu die Pressestelle des Odenwälder Landratsamts in Erbach: „Der Antrag >Veränderung eines denkmalgeschützten Wohn- und Geschäftsgebäudes; hier: Erneuerung der Eingangstür, Errichtung von Sandsteinstufen< wurde am 10.07.2025 eingereicht.

Mit Schreiben vom 28.07.2025 und 04.09.2025 wurden Unterlagen nachgefordert.“ Als Verzögerungsgrund für den noch immer nicht erfolgten Bescheid nennt die Pressestelle: „Der Antrag ist nicht vollständig.“ Erst nach Vorlage von prüffähigen und vollständigen Unterlagen könne über den Antrag entschieden werden.  

Dazu erklärt Fritz Krings, die nachgeforderten Unterlagen habe er – wie in seiner öffentlichen Bekanntmachung beschrieben – am 01. Oktober 2025 nachgereicht und seither nichts mehr von der Unteren Denkmalschutzbehörde gehört.

Der Text der „Öffentlichen Information“ im Original. Fotos: mk-Presse / er

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