Stadtverordnete fordern den Rathauschef auf, den am 25. Juni dieses Jahres beschlossenen Haushalt 2026 der Odenwälder Kreisstadt mit inzwischen zwei Monaten Verzug endlich der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen
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ERBACH. – Das aktuell wichtigste Thema der Stadt Erbach, die Genehmigung des am 25. Juni dieses Jahres von den Stadtverordneten mit überwältigender Mehrheit beschlossenen Haushalts 2026, wurde gleich zu Beginn der jüngsten Sitzung des Stadtparlaments aufgegriffen. Und das, obwohl nicht auf der Tagesordnung platziert.
Stadtverordnetenvorsteher Antonio Duarte setzte dem Antrag von Bürgermeister Dr. Peter Traub, diesen Punkt neu in die Tagesordnung aufzunehmen, ein klares >Nein< entgegen und verwies auf die gesetzliche Regelung in der hessischen Gemeindeordnung (HGO).
Diese besagt, der Bürgermeister habe sowohl das Recht als auch die Pflicht einem Beschluss, der nach seiner Überzeugung nicht rechtskonform ist, innerhalb zwei Wochen nach Beschlussfassung zu widersprechen. Das sei im Falle des Haushaltsbeschlusses der Stadtverordneten vom 25. Juni 2026 nicht geschehen. Folglich habe der damals beschlossene Etat für das Haushaltsjahr 2026 unverzüglich der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt zu werden.
Duarte sprach von „seltsamen Vorgängen“, weshalb das bis dato noch nicht geschehen sei. „Wir haben im Haushalt 2026 auch keine Verpflichtungsermächtigungen drin“ und auch für die Folgejahre 2027 und 2028 bestünden solche nicht. Im jetzt vorliegenden Haushaltsentwurf sind solche allerdings eingestellt. „Wir können hier aber nicht darüber reden, was wir nicht beschlossen haben“, verwies der Erste Bürger der Stadt Erbach den Bürgermeister deutlich in seine Schranken.
Diesem Tenor schloss sich auch Gernot Schwinn (SPD) als Vorsitzender des Haupt- und Finanzauschusses (HuF) an und verwies auf das im HuF eindeutige Votum mit 6:1 gegen den geforderten neuerlichen Beschluss (siehe dazu FAKT-Bericht unter: https://fakt-in.de/2026/08/15/ein-fall-fuer-die-kommunalaufsicht-wollte-peter-traub-das-erbacher-parlament-aushebeln/).
Entsprechend dieser HuF-Empfehlung lehnte das Stadtparlament das Begehren des Bürgermeisters, die Haushaltsthematik trotz des bestehenden Beschlusses erneut auf die Tagesordnung zu nehmen, mit den Stimmen von SPD, CDU, ÜWG und GRÜNEN bei lediglich einzelnen Pro-Stimmen und Enthaltungen aus ÜWG und einem inzwischen fraktionslosen früheren CDU-Parlamentarier ab.
Folglich bleibt es bei dem inklusive diverser Änderungen zum Entwurf des Bürgermeisters am 25. Juni dieses Jahres beschlossenen Haushalt 2026, der nach nunmehr zwei Monaten Verzug schnellstmöglich der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden muss.
Bürgermeister Traub hatte stattdessen versucht, per Tischvorlage die Mandatsträger zu bewegen, – wie schon eine Woche zuvor in der vorbereitenden Sitzung des HuF – einen neuen Beschluss zu Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026 zu fassen und hatte dazu einen entsprechenden Beschlussvorschlag vorgelegt.
Demgemäß sollte „die aufgrund der vorgenommenen haushaltsrechtlichen Anpassungen überarbeitete Haushaltssatzung der Kreisstadt Erbach für das Haushaltsjahr 2026 einschließlich des Haushaltsplans und seiner Anlagen in der vorliegenden Fassung beschlossen“ werden.
Traub begründete sein Begehren wie folgt: „Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Erbach hat in ihrer Sitzung am 25. Juni 2026 die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen.
Im Rahmen der anschließenden haushaltsrechtlichen Prüfung und Abstimmung haben sich insbesondere im Bereich der Verpflichtungsermächtigungen sowie der Kreditermächtigungen wesentliche Änderungen ergeben, die eine Anpassung der Haushaltssatzung erforderlich machten.
Der Haushaltsplan wurde daraufhin in enger Abstimmung zwischen der Finanzverwaltung und Herrn Svoboda von Eckermann & Krauß* entsprechend überarbeitet und an die geänderten Festsetzungen angepasst.
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat die Kreisstadt Erbach ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aufgrund der vorgenommenen Änderungen eine erneute Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans durch die Stadtverordnetenversammlung erforderlich ist. Die erneute Beschlussfassung dient der haushaltsrechtlichen Absicherung der geänderten Haushaltssatzung und bildet die Grundlage für das weitere Genehmigungsverfahren.
Die Stadtverordnetenversammlung wird daher gebeten, die in der Anlage beigefügte, angepasste Haushaltssatzung einschließlich des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 erneut zu beschließen.“ Das entspreche auch „einem Wunsch des Regierungspräsidiums Darmstadt (RP)“, das via Mail vom 08.07.2026 „einen nochmaligen Beschluss des Haushalts erforderlich hält“, wie Traub sagte.
(*Anm. d. Red.: Eckermann & Krauß ist eine die Stadtverwaltung Erbach wegen der krankheitsbedingten Abwesenheit des Leiters der Finanzabteilung beratende kommunale Finanzberatungs-Agentur und Akademie aus Bensheim.)
Man habe diese Thematik eingehend im HuF diskutiert und sei zu der deutlich mehrheitlichen Auffassung gekommen, dass es dazu keines neuen Beschlusses bedürfe, verdeutlichte Gernot Schwinn abschließend die ablehnende Haltung der Mandatsträger diesen Punkt kurzfristig per Tischvorlage nachträglich in die Tagesordnung aufzunehmen.









