Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses im Erbacher Stadtparlament sehen sich durch falsche Darstellungen im Protokoll und ebenso durch nicht den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung entsprechenden Einarbeitungen in den Haushalt 2026 der Stadt Erbach „hinter die Fichte geführt“ + + + Sechs von sieben Ausschussmitglieder widersprechen einem von Bürgermeister Dr. Peter Traub geforderten neuen Beschluss zu Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026 mit nicht Beschluss-konformen Änderungen und einige sehen gar die Kommunalaufsicht gefordert zu dem gesetzwidrigen Vorgehen des Rathauschefs
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ERBACH. – Aktuell rumort es in der Erbacher Stadtverordnetenversammlung. Basierend auf einem von Bürgermeister Dr. Peter Traub per Tischvorlage geforderten neuen Beschluss zum städtischen Haushalt 2026, der am Donnerstag, 20. August, in der Parlamentssitzung gefasst werden soll.
Deshalb wurde diese Thematik ebenso per Tischvorlage in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HuF) der Stadtverordneten am Donnerstag, 13. August, vorberaten, hier jedoch mit 6:1 Stimmen verworfen. Grund dafür sind nicht beschlusskonforme und damit gesetzeswidrige Einarbeitungen in den Haushalt 2026 der Odenwälder Kreisstadt.
Erbacher Haushalt 2026 bereits am 25. Juni 2026 mit großer Mehrheit beschlossen
Rückblende: Am 25. Juni dieses Jahres hat die Erbacher Stadtverordnetenversammlung den Jahreshaushalt 2026 mit großer Mehrheit beschlossen (siehe FAKT-Bericht unter: https://fakt-in.de/2026/06/26/ein-erbacher-haushalt-2026-der-stadtverordneten-nicht-der-verwaltung/).
Nachdem sich bereits bei der Haushaltsberatung abgezeichnet hatte, dass sich die von Bürgermeister Dr. Peter Traub präferierte und vom Magistrat mehrheitlich festgestellte Erhöhung der Grundsteuer B von seither 460 auf nunmehr 850 Hebesatzpunkte im Parlament nicht realisieren lassen würde, hatte Traub eine eigene Streichliste von freiwilligen Leistungen vorgelegt, um die Mindereinnahmen durch die von den Mandatsträgern angestrebte Festlegung der Hebesatzpunkte auf 650 und damit um 200 Punkte niedrigere Ansetzung als die im Entwurf vorgesehenen 850 Punkte auszugleichen.
Die vom Bürgermeister vorgelegte Streichliste mit überwiegend öffentlichkeitswirksamen Negativauswirkungen auf die gesamte Stadtgesellschaft (Wegfall von Seniorennachmittag, Schließung der öffentlichen Toiletten, Streichung des Budges in Höhe von 35.000 Euro für die Ortsbeiräte zur Verwendung von z.B. anlassbezogenen Blumenschmuck in Stadtteilen, etc.) wurde als sogenannte „Giftliste“ vom Stadtparlament komplett verworfen.
Umfangreiches Maßnahmenpaket aller Fraktionen statt der „Giftliste“ des Bürgermeisters
Stattdessen hatten die Fraktionen von SPD, CDU, ÜWG und der GRÜNEN zur Haushaltsberatung ein umfangreiches 10-Punkte-Maßnahmenpaket zum Haushalt 2026 erarbeitet, das in Verbindung mit einer 2-prozentigen pauschalen Ausgabenkürzung (vorgeschlagen war im Etatentwurf nur eine 1-prozentige Pauschalkürzung) die Mindereinnahmen durch die von den Mandatsträgern von 850 auf 650 Hebesatzpunkte beschlossene Reduzierung zu kompensieren (siehe dazu Fakt-Bericht unter: https://fakt-in.de/2026/07/01/gemeinsame-haushaltsinitiative-der-fraktionen-soll-erbach-finanziell-handlungsfaehig-halten/).
Diese pauschale Ausgabenkürzung um bis zu 2 Prozent bei kommunalen Haushalten räumt die hessische Landesregierung den Kommunen erstmals im Rahmen des Finanzplanungserlasses 2025 ein, welcher für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 gültig ist.
Neben beschlossenen Maßnahmen des Parlaments auch „Giftliste“ gesetzwidrig verankert
Nach inzwischen sieben Wochen ist das mit überwältigender Mehrheit von den Stadtverordneten beschlossene Maßnahmenpaket in den Haushalt 2026 der Kreisstadt Erbach eingearbeitet. Und darüber hinaus noch einiges mehr: auch die vom Bürgermeister auf der sogenannten „Giftliste“ verankerten Maßnahmen wurden detailliert im Haushalt verankert.
Und eben diesen „neuen“ Haushalt will der Erbacher Rathauschef am kommenden Donnerstag, 20. August, nunmehr erneut vom Stadtparlament beschließen lassen.
Mit nachgereichter Tischvorlage kurzfristig versucht neue Beschlussfassung herbeizuführen
Dazu schlug er in der Sitzung des vorberatenden Haupt- und Finanzausschusses des Parlaments am Donnerstag, 13. August, kurzfristig mit einer nachgereichten Tischvorlage auf, um über eine erneute Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Stadt Erbach für das Haushaltsjahr 2026, zu beraten und diesen Tagesordnungspunkt nachträglich auf die Agenda zu setzen.
Schon bei der Diskussion über die nachträgliche Aufnahme dieser Thematik in die aktuelle Tagesordnung, für die eine qualifizierte Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich ist, entwickelte sich ein heftiges Wortgefecht.
Schon das Protokoll ist nicht den realen Beschlüssen entsprechend gefertigt
André Weyrauch (CDU) hatte festgestellt, dass im Protokoll zur früheren Haushaltsberatung entgegen der real gefassten Beschlüsse, ein Pro-Votum zur „Giftliste“ des Bürgermeisters verankert ist und übte heftige Kritik an diesem Vorgehen. Dabei versuchte Peter Traub noch zu beschwichtigen und ordnete die Angelegenheit einem Protokollfehler zu der vorkommen könne.
Auf die dann in der eigentlichen Diskussion zum Thema aufgeworfene Frage, ob denn neben den vom Parlament beschlossenen Maßnahmen auch die „Giftliste“ des Bürgermeisters nachträglich in den Haushalt eingearbeitet sei, blieb der Bürgermeister die Antwort schuldig. Lediglich der kommissarische Leiter der städtischen Finanzverwaltung bedeutete mit heftigem Kopfnicken, dass dem so sei.
Klares Votum im Haupt- und Finanzausschuss gegen erneuten Beschluss zum Haushalt 2026
Vor diesem Hintergrund lehnte der Haupt- und Finanzausschuss die vom Bürgermeister gewünschte Empfehlung für einen neuen Beschluss zu Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026 für die Stadt Erbach mit eindeutigem Votum von 6:1 Stimmen ab. Lediglich ein ÜWG-Vertreter votierte für den entsprechenden Beschlussvorschlag zur Sitzung der Stadtverordneten am kommenden Donnerstag, 20. August.
Mehrere Parlamentarier äußerten anschließend ihren Unmut über das gesetzwidrige Vorgehen des Bürgermeisters und sehen auch dessen Begründung, das aufsichtführende Regierungspräsidium Darmstadt habe in mehreren telefonischen Unterredungen einen erneuten Beschluss gefordert, „nicht der Realität entsprechend“.
„Wird sicher nicht per Telefon angeordnet“
Ein solcher Eingriff in die parlamentarische Selbstbestimmung, basierend auf einem rechtskräftig gefassten Beschluss der Stadtverordneten, werde „sicher nicht per Telefon angeordnet“, verlautete aus Erbacher Parlamentskreisen dazu.
Vielmehr sehen Mandatsträger der Kreisstadt Erbach mit dem weiteren Versuch des Bürgermeisters, die von ihm erstellte „Giftliste“ durch einen erneuten Beschluss zu Haushaltssatzung und Haushalt 2026 festzuschreiben, einen Täuschungsversuch des Rathauschefs, der durch die kurzfristig vorgelegte Tischvorlage nur wenig Zeit zur Überprüfung gewähre.
„Mögliches Amtsenthebungsverfahren gegen den Bürgermeister“
So kam gar von mehreren erbosten Erbacher Mandatsträgern über das gesetzwidrige Vorgehen des Bürgermeisters der Ruf nach Einschaltung der Kommunalaufsicht: „Das ist eindeutig ein Fall für die Aufsichtsbehörde“, äußerte ein Parlamentarier. Ein anderer brachte gar „ein mögliches Amtsenthebungsverfahren gegen den Bürgermeister“ ins Spiel, weil er offenbar versucht habe „das Parlament hinterlistig auszuhebeln“.
Bis dato liegt der Aufsichtsbehörde beim RP in Darmstadt der Erbacher Haushalt 2026 wie am 25. Juni 2026 mit überwältigender Mehrheit beschlossen, indes noch immer nicht zur Genehmigung vor. Somit verzögert sich die Genehmigung erneut um weitere Wochen, vielleicht Monate, in denen gemäß der gesetzmäßig vorgegebenen >vorläufigen Haushaltsführung< ausschließlich unaufschiebbare Pflichtaufgaben erfüllt und keineswegs auch vorgesehene, erforderliche Investitionen vorgenommen werden dürfen.










