Start / Politik / Erbacher Magistrat erwägt leer stehendes Kita-Gebäude in Michelstadt zu nutzen

Erbacher Magistrat erwägt leer stehendes Kita-Gebäude in Michelstadt zu nutzen

Mandatsträger sehen interkommunale Zusammenarbeit zwischen Erbach und Michelstadt durch vorschnelles Handeln des Michelstädter Bürgermeisters einmal mehr gefährdet

er

ERBACH / MICHELSTADT. – Interkommunale Zusammenarbeit steht seit der gescheiterten Fusion der beiden größten Städte des Odenwaldkreises im Jahr 2007 in Erbach und Michelstadt mit mehr oder weniger wechselndem Erfolg auf der Agenda. Auch nach 19 Jahren und zahllosen Lippenbekenntnissen auf beiden Seiten präsentiert sich eine solche Zusammenarbeit als noch stark ausbaufähig.

Aktuelles Beispiel für das fragile Gebilde einer engen Zusammenarbeit zwischen Erbach und Michelstadt offenbart die leerstehende, sanierungsbedürftige Immobilie der ehemaligen Kita >Bienenschwarm< an der Heinrich-Keidel-Straße in Michelstadt.

Während in der Kreisstadt die Kinder zahlreicher Eltern auf einer Warteliste für einen Kitaplatz verharren, hat sich in der Nachbarstadt die Situation ergeben, dass die seither als Kita >Bienenschwarm< genutzte Immobilie frei wurde, ohne dass etwa ein Michelstädter Kind von einem Kitaplatz ausgeschlossen werden muss.

Da sah man sich zunächst im Erbacher Magistrat aufgrund eines Vorschlags einer Stadträtin vor der Frage, ob es nicht sinnvoll sei, diese Immobilie in Michelstadt zu sanieren und anzumieten statt sich in Erbach trotz leerer Kassen einen geplanten teuren Neu- bzw. Anbau an die Werner-Borchers-Halle zu leisten.

Bürgermeister Dr. Peter Traub wurde beauftragt, über seinen Michelstädter Kollegen Dr. Tobias Robischon einen Besichtigungstermin der leer stehenden Immobilie zu organisieren sowie  mögliche Pachtkonditionen zu erfragen, um diese anschließend in den Erbacher Gremien diskutieren zu können.

Die Anfrage des Erbacher Rathauschefs in Michelstadt erfolgte zeitnah, mögliche Pachtkonditionen wurden zwischenzeitlich offenbar genannt, ein Besichtigungstermin bis dato allerdings noch nicht vereinbart, wie FAKT-Recherchen ergaben.

Stattdessen stellte der Michelstädter Bürgermeister Robischon zur kommenden Sitzung der Stadtverordneten am Dienstag, 20. Oktober, den Antrag, „der Stadt Erbach die Übernahme der ehemaligen Kita >Bienenschwarm< in der Heinrich-Keidel-Straße zur Nutzung für die Kindertagesbetreuung anzubieten“.

In dem Beschlussvorschlag Robischons heißt es weiter, die Übernahme solle im Wege des Erbbaurechts erfolgen und „um der gemeinsamen öffentlichen Verpflichtung zur Sicherstellung der Kindertagesbetreuung Rechnung zu tragen, soll die Erbpacht lediglich 2% des Gebäude- und Grundstückswerts betragen“.

Die Stadt Erbach habe die vor Betriebsaufnahme erforderliche Sanierung des Gebäudes und entsprechend der Dauer des Erbbaurechtsvertrages die mit der geförderten energetischen Sanierung der Außenhülle von 2021 verbundene Betriebsverpflichtung zu übernehmen. Die Beantragung einer Förderung für diese besondere Form der interkommunalen Zusammenarbeit sei zu prüfen, heißt es abschließend im Beschlussvorschlag.

Diesen Antrag Robischons sehen Mandatsträger in beiden Nachbarstädten als „übereiltes und kontraproduktives, höchstwahrscheinlich dem im kommenden Jahr bevorstehenden Bürgermeisterwahlkampf in Michelstadt geschuldetes Vorgehen des Michelstädter Rathauschefs“.

Zur Begründung seines Antrags führt Dr. Robischon aus:

>In Michelstadt steht ein nicht mehr benötigtes Kita-Gebäude leer, das nach einer Sanierung Raum für vier Kitagruppen bieten kann. Zugleich benötigt die Stadt Erbach zusätzliche Kita-Betreuungsplätze und berät über Neubau.

Hier drängt sich eine gemeinsame Lösung auf, mit der schnell und günstig zusätzliche Kita-Plätze geschaffen werden können. Der Standort in der Heinrich-Keidel-Straße ist zentral gelegen und aus Erbach gut erreichbar. Erbacher Kinder werden bereits in anderen Kitas in der Kernstadt Michelstadts betreut.

In der ehemaligen Kita „Bienenschwarm“ wurden bis zum Umzug der Einrichtung im August 2023 in den Neubau der Kita am Stadthaus vier Gruppen mit Ü3-Kindern betreut. Von der Stadtverordnetenversammlung war beschlossen, Gebäude und Grundstück im Wege des Erbbaurechts an den Kindergärtchen e.V. zu übergeben. Dieser Erbbauvertrag wurde jedoch nicht unterzeichnet, da die zur Sanierung notwendigen Landesfördermittel ausblieben.

Mit dem geplanten Umzug des Kindergärtchens e.V. in die Heinrich-Keidel-Straße sollte die Einrichtung erweitert werden. Inzwischen besteht aber seitens des Kindergärtchen e.V. kein Bedarf mehr an einem Umzug zur Erweiterung, die Einrichtung hat ihr Platzangebot vielmehr reduziert.

Die Stadt Michelstadt selbst sieht keinen anderweitigen Bedarf an zusätzlichen Kita-Plätzen. Das Gebäude wird somit von der Stadt Michelstadt für seinen ursprünglichen Zweck nicht mehr benötigt.

Die Gebäudehülle wurde bereits im Jahr 2021 mit Fördermitteln energetisch saniert. Vor Wiederaufnahme des Betreuungsbetriebs ist eine Sanierung des Gebäudes erforderlich, vor allem in Innenbereich. Für die Sanierung zur langfristigen Kita-Nutzung liegen bereits Baupläne vor, die Kosten für deren Umsetzung werden von der Verwaltung auf rund 2 Mio. Euro geschätzt. Dabei wurde für eine Nutzung mit 2 Krippengruppen und 2 Ü3-Gruppen geplant.

Mit einem Erbbaurechtsvertrag erhält die Stadt Erbach eine eigentümerähnliche Rechtsstellung und eine langfristig gesicherte Nutzung von mindestens 25 Jahren mit Verlängerungsmöglichkeit. Die sich aus der Förderung ergebende Verpflichtung zur Nutzung als Kindertagesstätte sollte entsprechend des Erbbauvertrages auf die Stadt Erbach übergehen. Näheres ist zwischen den Städten zu vereinbaren.

Die hier skizzierte Option einer „exterritorialen Kita“ auf dem Gebiet der Nachbarstadt dürfte in Hessen einzigartig sein. Aus einer solchen Konstruktion ergeben sich zudem zahlreiche Möglichkeiten einer sinnvollen Zusammenarbeit, etwa bei der Immobilienunterhaltung (der Michelstädter Bauhof liegt in unmittelbarer Nähe). Es sollte daher die Beantragung einer IKZ-Förderung (60.000 Euro möglich) geprüft werden.

Der Erbacher Magistrat hat bereits sein grundsätzliches Interesse an dieser Idee bekundet und will einen Ortstermin durchführen. Mit dem Beschluss soll ein förmliches Angebot der Stadt Michelstadt an die Stadt Erbach herbeigeführt werden.<

Markiert:

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert