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„Transparenz vor der Wahl einer weiteren hauptamtlichen Kreisbeigeordnetenstelle“

Odenwälder Kreistagsopposition fordert vor der Wahl einer weiteren hauptamtlichen Kreisbeigeordnetenstelle lückenlose Aufklärung über konkrete Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche dieser neuen Stelle sowie darüber, welche finanziellen Belastungen über die gesamte Amtszeit voraussichtlich zu erwarten sind

ODENWALDKREIS / ERBACH. – In einem gemeinsamen Antrag von FDP/ZBK, Überparteiliche Wählergemeinschaft (ÜWG) und GRÜNEN fordern die Oppositionsparteien im Odenwälder Kreistag „Transparenz vor der Wahl einer weiteren hauptamtlichen Kreisbeigeordnetenstelle im Odenwaldkreis“.

Der von den Fraktionsvorsitzenden Moritz Promny (FDP), Tassilo Schindler (ÜWG) und Dr. Jonas Schönefeld (GRÜNE) unterzeichnete Antrag hat folgenden Wortlaut:

> Der Kreistag möge beschließen:

1. Vor der Wahl einer weiteren hauptamtlichen Kreisbeigeordnetenstelle ist dem Kreistag eine nachvollziehbare organisatorische und finanzielle Bewertung vorzulegen und im zuständigen Ausschuss sowie im Kreistag zu beraten.

2. Eine Wahl soll erst nach Vorlage und Beratung dieser Bewertung erfolgen.

3. Der Kreisausschuss wird beauftragt, dem Kreistag eine nachvollziehbare organisatorische und finanzielle Bewertung vorzulegen, aus der insbesondere hervorgeht,

a. welche zusätzlichen Aufgaben die Schaffung einer weiteren hauptamtlichen Kreisbeigeordnetenstelle erforderlich machen sollen,

b. welche konkreten Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche vorgesehen sind,

c. welche organisatorischen Verbesserungen hierdurch erwartet werden,

d. welche jährlichen Kosten durch Besoldung, Versorgung und weitere Personalnebenkosten entstehen,

e. welche finanziellen Belastungen über die gesamte Amtszeit voraussichtlich zu erwarten sind,

f. sowie welche organisatorischen Alternativen geprüft wurden.

4. Im Rahmen der Bewertung ist außerdem darzustellen, welche Auswirkungen die zusätzlichen finanziellen Belastungen auf die Haushaltslage des Odenwaldkreises haben und welche alternativen Verwendungsmöglichkeiten für die entsprechenden Mittel bestehen.

5. Die Bewertung ist dem Kreistag möglichst vor Beginn der Haushaltsberatungen vorzulegen.

Begründung

Der Kreistag des Odenwaldkreises hat mit knapper Mehrheit beschlossen, die Hauptsatzung zu ändern und die Voraussetzungen für eine zusätzliche hauptamtliche Kreisbeigeordnetenstelle zu schaffen.

Eine solche Entscheidung hat erhebliche organisatorische und finanzielle Auswirkungen und bedarf daher einer nachvollziehbaren sachlichen Begründung.

Bislang wurde die Kreisverwaltung mit einem Landrat und einem hauptamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten geführt. Warum die bestehende Verwaltungsstruktur künftig nicht mehr ausreichend sein soll, wurde bislang nicht umfassend dargelegt.

Gleichzeitig befindet sich der Odenwaldkreis weiterhin in einer angespannten finanziellen Lage. Bürgerinnen und Bürger, Kommunen sowie die Verwaltung selbst werden regelmäßig zu Sparsamkeit und Haushaltsdisziplin aufgefordert. Zudem sollen freiwerdende Stellen in der Verwaltung teilweise nicht wiederbesetzt werden.

Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, vor der Wahl eines weiteren hauptamtlichen Kreisbeigeordneten zunächst transparent darzustellen, welche zusätzlichen Aufgaben die Schaffung der Stelle erforderlich machen, welche organisatorischen Verbesserungen erwartet werden, welche finanziellen Auswirkungen hiermit verbunden sind und welche Auswirkungen die zusätzlichen Kosten auf die Haushaltslage des Odenwaldkreises haben.

Die zusätzliche Stelle kostet die Bürger des Odenwaldkreises über die Amtszeit hinweg voraussichtlich mehrere hunderttausend Euro. Neben der Besoldung entstehen zusätzliche Belastungen durch Versorgung, Beihilfe sowie weitere Personal- und Sachkosten. Diese Mittel stehen damit nicht für andere Aufgabenbereiche zur Verfügung – etwa bei Schulen, Infrastruktur, Gesundheitsversorgung oder der Unterstützung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden.

Gerade im Vorfeld der anstehenden Haushaltsberatungen ist eine transparente Darstellung der organisatorischen Notwendigkeit und der finanziellen Auswirkungen unerlässlich.

Politische Glaubwürdigkeit bedeutet insbesondere in finanziell angespannten Zeiten, zusätzliche Führungs- und Verwaltungsstrukturen nur dann zu schaffen, wenn deren Notwendigkeit nachvollziehbar, transparent und finanziell verantwortbar belegt ist. <

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