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Zur dringend erforderlichen Notunterkunft für Obdachlose in Erbach erklärte Bürgermeister Dr. Peter Traub in der jüngsten Sitzung der Stadtverordneten man habe zwar seit Mai 2024 ein entsprechendes Gelände in Erbach gepachtet, jedoch die erforderlichen weiteren Investitionen gegeneinander abgewogen und das Projekt sei „im Prioritätenvergleich nach unten gerutscht“. Deshalb sei es zweimal um je ein Jahr geschoben worden.
Dieser Prioritätenvergleich aber hinkt gewaltig und hält nicht ansatzweise einer aufsichtsbehördlichen Überprüfung stand. Denn der hier angeführte „Prioritätenvergleich“ steht dem sprichwörtlich berühmten Apfel-Birnen-Vergleich in nichts nach.
Eine freiwillige Leistung wie Investition in sportliche Belange – wie vom Bürgermeister genannt – ist nicht ansatzweise mit einer Pflichtaufgabe wie der Versorgung mit Wohnraum für Obdachlose, samt deren Betreuung in Vergleich zu setzen oder gar gegeneinander abzuwägen. Die Pflichtaufgabe genießt dabei uneingeschränkte Priorität.
Hier begibt sich der Erbacher Bürgermeister auf ein weit von den gesetzlichen Vorgaben entferntes Feld und sollte schnellstmöglich auf den Boden der kommunalpolitischen Realität zurückgelangen.
Auch die im Zusammenhang mit dem Notunterkunft-Projekt zur Sprache gebrachte >Verpflichtungsermächtigung< dürfte – sofern sie bereits 2024 beschlossen wurde – erloschen sein, bzw. wird zeitnah erlöschen, weil grundsätzlich nur zwei Jahre gültig. Eine solche müsste ergo im Haushalt 2026 erneut verankert werden, sofern man das Projekt tatsächlich zeitnah umsetzen will.
Richtig ist bezüglich der Zuordnung des Rathauschefs im „konsumtiven Bereich“ des Erbacher Etatentwurfs 2026, würden insbesondere Personal- sowie Sach- und Dienstleistungen der Verwaltung zu Buche schlagen. Diese im Detail zu hinterfragen und entsprechend zu bewerten aber ist Aufgabe eines jeden Stadtparlaments als oberstes Organ der Kommunen.
Eine – zumindest teilweise – Verweigerung einer solchen Offenlegung, wie von Peter Traub in der jüngsten Stadtverordnetensitzung mit dem Hinweis praktiziert, es sei bereits alles ausreichend erläutert, wird insbesondere dem von ihm selbst eingeforderten gegenseitigen Respekt in keiner Weise gerecht. Und auch keineswegs geheilt durch das Verschanzen des Bürgermeisters hinter zwei krankheitsbedingten Personalvakanzen.










