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Bürgermeisterwahl in Bensheim: Bewerbungsfrist endet am 8. Juni

Pressedienst Bensheim

BENSHEIM. – Nach der Kommunalwahl ist vor der Bürgermeisterwahl in Bensheim: Die Stadtverwaltung bereitet daher die Direktwahl der Bürgermeisterin beziehungsweise des Bürgermeisters am 16. August vor. Eine mögliche Stichwahl ist für den 30. August 2026 angesetzt. Parteien, Wählergruppen sowie Einzelbewerber sind aufgerufen, ihre Kandidaturen einzureichen. Die Frist dafür endet am Montag, 8. Juni 2026, um 18 Uhr.  Der Wahlausschuss entscheidet dann bis spätestens 19. Juni über die Zulassung der Wahlvorschläge.

Gesucht wird die Nachfolgerin oder der Nachfolger von Christine Klein, die nicht mehr zur Wahl antritt. Ihre Amtszeit endet am 14. Dezember. Wählbar sind Deutsche sowie Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten mit Wohnsitz in Deutschland, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.

Für Wahlvorschläge, die nicht von bereits parlamentarisch vertretenen Parteien, Gruppen oder Einzelbewerber*innen stammen, sind zusätzliche Unterstützungsunterschriften erforderlich. In Bensheim müssen diese von mindestens doppelt so vielen Wahlberechtigten geleistet werden, wie die Stadtverordnetenversammlung Sitze hat – bei 45 Stadtverordneten braucht es demnach 90 Unterschriften.

Interessierte Kandidatinnen und Kandidaten müssen ihre Zustimmung schriftlich erklären. Darüber hinaus sind verschiedene Unterlagen einzureichen, darunter eine Bescheinigung der Wählbarkeit sowie – je nach Vorschlagsträger – Unterstützungsunterschriften oder Protokolle von Aufstellungsversammlungen.

Die Wahlleitung empfiehlt, Wahlvorschläge frühzeitig einzureichen, um mögliche formale Mängel noch rechtzeitig beheben zu können.

Weitere Informationen unter www.bensheim.de/wahlen. Vordrucke sind zudem unter www.wahlen.hessen.de zu finden. Das Formblatt für die Unterstützungsunterschriften ist bei der Wahlleiterin im Rathaus erhältlich.

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