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Odenwald-Till: Sondersitzung als Anlass für Sonder-Gaststättenbesuch?

Heute schreibt Till in seiner satirischen Betrachtung zur Sondersitzung der Erbacher Stadtverordneten ohne dass das eigentliche, die Sondersitzung auslösende Thema, nämlich die Einbringung des längst überfälligen städtischen Haushalts 2026 durch den Bürgermeister zur Sprache kam

Odenwald-Till

Gerade einmal knapp 40 Minuten währte die Sondersitzung des Erbacher Stadtparlaments am Montagabend. Sie war einberufen worden, um den längst überfälligen Haushaltsplan-Entwurf für das Jahr 2026 durch Bürgermeister Dr. Peter Traub im Parlament einbringen zu können.

Doch im Verlauf der knappen Dreiviertelstunde war zum städtischen Etat 2026 so gut wie nichts zu hören. Lediglich der Schultheiß, der in dieser Sondersitzung den Haushalt einbringen wollte, wie von ihm bereits Ende Februar angekündigt, erwähnte in seinem Magistratsbericht, der Magistrat habe den Entwurf des 2026-er Haushaltsplans „heute festgestellt“.  

Auf weitere Ausführungen zum Entwurf des Zahlenwerks aus der Stadtverwaltung, wie insbesondere möglicher Steuererhöhungen, warteten die wenigen Zuhörer vergeblich. So blieben der Sondersitzung lediglich diverse Formalien, Terminabstimmungen und die Besetzung der Gremien durch Mandatsträger in Eigenbetrieben, Organisationen und Zweckverbänden vorbehalten.

Folglich war die Sondersitzung nach weniger als der Dauer einer Fussball-Halbzeit zu Ende und der Parlamentsvorsteher konnte die Mandatsträger von ihrer Sonderpflicht entbinden. Und diese nicht vorhersehbare Freizeit nutzten diese um ihre erworbenen Sitzungsgelder in gemütlicher Runde im benachbarten Festhallen-Restaurant gesondert umzusetzen.

Da hält es Till mit dem Parkinsonschen Gesetz und wie dessen Namensgeber Cyril Northcote Parkinson, britischer Historiker und Publizist (1909 – 1993), erläutert: „Arbeit lässt sich wie Gummi dehnen, um die Zeit auszufüllen, die für sie zur Verfügung steht.“

Und bis zum 30. Juni dieses Jahres haben die Protagonisten ja noch Zeit, falls sie eine Steuererhöhung rückwirkend zum 01. Januar 2026 planen sollten – und eine solche auch gesetzeskonform umsetzen wollen.

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