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Am 25. Juni dieses Jahres haben die Erbacher Stadtverordneten den Haushalt ‘26 beschlossen. Das war ein klares und eindeutiges Votum. Die Grundsteuer B, diese gilt für alle bebauten Grundstücke (sie ist auf Mieter umlagefähig, und trifft daher alle Bürger der Stadt), wurde mit 650 Hebesatzpunkten und damit 200 Punkten weniger als im Entwurf des Bürgermeisters beschlossen.
Die daraus resultierenden Mindereinnahmen kompensierten alle Fraktionen im Stadtparlament – das sind SPD, CDU, ÜWG und GRÜNE – mit einem Zehn-Punkte-Maßnahmenpaket. Ziel dieser Modifikation ist es, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt zu sichern, notwendige Investitionen weiterhin zu ermöglichen und gleichzeitig die Belastungen für die Bürger in einem vertretbaren Rahmen zu halten.
Darüber hinaus beschloss das Stadtparlament, dem die alleinige Budgethoheit obliegt, die von der hessischen Landesregierung allen Kommunen landesweit eingeräumte 2-prozentige Pauschalkürzung im Jahresetat 2026 anzuwenden.
Ausdrücklich verwarfen die Stadtverordneten eine von Bürgermeister Dr. Peter Traub vorgelegte sogenannte „Giftliste“, die für die Bürger nachteilige Streichungen in vielen Bereichen des städtischen Zusammenlebens enthält: Wegfall des Seniorennachmittags, Schließung der öffentlichen Toilettenanlagen, Streichung des Budgets für die Ortsbeiräte und so weiter, und so weiter… Was daran sollte zu beanstanden und/oder ursächlich sein für einen erforderlichen neuen Haushaltsbeschluss?
Die Summe aller in der „Giftliste“ aufgeführten Streichbeträge dienten ohnehin nicht dazu die Mindereinnahmen auszugleichen, die sich aus den reduzierten 200 Hebesatzpunkte der Grundsteuer B ergeben. Folglich dienen die Inhalte dieser „Giftliste“ lediglich einem Showeffekt mit negativem Schlaglicht auf das Stadtparlament, das diese im vom Bürgermeister gewünschten Fall ja so beschlossen hätte.
Jetzt also versucht der Bürgermeister quasi durch die Hintertür den Stadtverordneten die Inhalte seiner „Giftliste“ durch einen erneuten Beschluss zum Haushalt in der aktuell geänderten Form samt der vom Parlament abgelehnten „Giftlisten“-Inhalte „unterzujubeln“.
Peter Traub begründet dieses Begehren mit einem angeblich vom Regierungspräsidium telefonisch geforderten neuen Haushaltsbeschluss, der neben dem von den Fraktionen erarbeiteten Zehn-Punkte-Maßnahmenpaket – rein zufällig, weil im Protokoll „versehentlich falsch verankert“ – auch die gesetzeswidrig, weil vom Parlament ausdrücklich abgelehnten „Giftlisten“-Bestandteile enthaltend.
Das ist ein ebenso plumper wie gesetzwidriger Versuch, eigene Vorstellungen mit der Möglichkeit der Schuldzuweisung auf das Stadtparlament, im zweiten Anlauf durchzusetzen. Aber hier hat sich der Bürgermeister – zumindest nach dem Votum des Haupt- und Finanzausschusses, der das Begehren des Rathauschefs vorläufig mit klarem 6:1-Votum ablehnte – offenbar gewaltig verzockt.
Und der Ruf einzelner Erbacher Mandatsträger nach der dienstaufsichtlichen Überprüfung dieses gesetzwidrigen Vorgehens des Erbacher Bürgermeisters ist durchaus nachvollziehbar.
Auch verwundert insbesondere, dass ein Haushalt, der vor nunmehr sieben Wochen beschlossen wurde, und in den lediglich die beschlossenen zehn Punkte des gemeinsamen parlamentarischen Maßnahmenkatalogs einzuarbeiten waren, nach knapp zwei Monaten noch immer nicht dem Regierungspräsidium Darmstadt zur Genehmigung vorgelegt wurde.
Eine von der Erbacher Stadtverwaltung unter der Leitung des Bürgermeisters Dr. Peter Traub zu verantwortende Nachlässigkeit, die eine weitere vorläufige Haushaltsführung mit allen negativen Auswirkungen wie Investitionsstau bei wichtigen, im Haushalt verankerten Maßnahmen zur Folge hat.










