Absolute parteiübergreifende Einigkeit in der Sondersitzung der Erbacher Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss der Mittelverwendung aus der >Investitionsoffensive für Hessen< + + + Protokoll-Korrektur zum erneuten Beschluss der Haushaltssatzung erforderlich
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ERBACH. – Die aktuell von Bürgermeister Dr. Peter Traub gewünschte Teilverwendung der Erbach zur Verfügung stehenden rund 5,5 Millionen Euro Bundesmittel aus der >Investitionsoffensive für Hessen – Infrastruktur-Finanzierungsgesetz<wird es so nicht geben.
Bereits in der Sitzung der Stadtverordneten vom 24. September dieses Jahres hatte der Bürgermeister mitgeteilt, der Magistrat der Kreisstadt habe mehrheitlich einer Teilverwendung der Mittel für zunächst drei bereits erfolgte Anschaffungen zugestimmt.
Konkret handelt es sich dabei um einen Unimog (rund 180.800 Euro), einen Bagger (rund 227.200 Euro) und Armis One, das sind Fahrzeug-Terrorsperren für Veranstaltungen wie z.B. den Wiesenmarkt (rund 120.600 Euro), die alle bereits angeschafft und im genehmigten Haushaltsbereich (bis einschließlich 2025) eingepreist sind. Folglich würde diese geplante Mittelverwendung aus der Investitionsoffensive lediglich der Haushaltsentlastung bzw. Liquiditätssicherung von Pflichtaufgaben dienen.
Diesem Ansinnen hatte sich das Stadtparlament umgehend widersetzt und auf eigenes Budgetrecht verwiesen. Deshalb wurde mittels verkürzter Ladungsfrist bereits zum 01. Oktober eine neue Stadtverordnetensitzung anberaumt, um über die Situation zu beraten.
Fraktionsspitzen hatten das Vorhaben des Bürgermeisters samt seiner Magistratsmehrheit verworfen
Schon im Vorfeld der Sitzung hatten sich die Fraktionsspitzen dazu ausgetauscht und das Vorhaben des Bürgermeisters samt der Mehrheit des Magistrats verworfen, eine möglichst kurzfristige Mittelabrufung für die bereits getätigten Anschaffungen zur Liquiditätssicherung zu erhalten.
Stattdessen legten die Fraktionen von SPD, CDU, ÜWG und GRÜNEN einen gemeinsamen Beschlussvorschlag vor, der ein deutlich breiteres Spektrum zur Verwendung der Mittel aus besagter Investitionsoffensive umfasst und sich vor allem – wie vom Gesetzgeber gedacht – keineswegs auf Pflichtaufgaben reduziert.
Einmütigkeit zur Fördermittelverwendung herrschte auch im Haupt- und Finanzausschuss
Bereits in der zur Sitzung der Stadtverordneten am 01. Oktober unmittelbar vorgeschalteten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HuF) wurde deutlich, dass die von Traub und mehrheitlich auch vom Magistrat vorgesehene Teil-Mittelverwendung von den Mandatsträgern keine Zustimmung erhalten würde.
Der Bürgermeister verdeutlichte hier zunächst noch einmal seine und die mehrheitlichen Überlegungen des Magistrats: „Es gibt verschiedene Ansätze, wie man damit umgeht“, sagte Traub.
Das seien einmal Wunschprojekte, „damit die Bürger sehen, da tut sich was“, andererseits könne man auch Projekte einstellen, „für die wir jetzt schon Förderungsanträge einreichen können, um die Liquidität nicht zu belasten“, erläuterte er. Man habe sich im Magistrat dann für eben die genannten drei Maßnahmen entschieden, welche „die Liquidität der Stadt verbessern“.
Wenn man Pflichtaufgaben überwiegend mit Krediten ermöglichen würde, stelle sich die Frage, ob man kurz- oder langfristig Geld spare, warb der Bürgermeister noch für die vorgesehene Teil-Mittelverwendung für die drei vorgestellten Pflichtprojekte.
Verwendung der Fördermittel zur Sicherung der Liquidität vom Fördermittelgeber ausgeschlossen
Schon hier widersprach Bernd Pfau (SPD) und stellte klar, eine Verwendung der Fördermittel zur Sicherung der Liquidität sei vom Fördermittelgeber ausgeschlossen. Martin La Meir (CDU) stimmte dieser Aussage zu und ergänzte, man wolle vielmehr im Bereich der Infrastruktur Werte schaffen.
Ausschussvorsitzender Gernot Schwinn (SPD) fasste die mehrheitliche Auffassung zusammen und skizzierte diese klar mit dem Wunsch, Maßnahmen im Bereich der freiwilligen Leistungen zu fördern, und dabei über die Investitionsoffensive für Hessen hinaus „alle Förderprogramme auszuschöpfen“, weil diese Offensive mit anderen Programmen kombinierbar sei und so „für die Bürger auch deutlich sichtbar werden“.
Gerd Kolmer (ÜWG) unterstrich, man habe sich fraktionsübergreifend bewusst noch nicht konkret mit Einzelmaßnahmen beschäftigt, sondern vielmehr auf Sachthemen, die man gefördert sehen wolle, beschäftigt. Konkrete Maßnahmen seien vielmehr noch zu einem späteren Zeitpunkt zu fixieren.
Einstimmiger Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses gegen Magistratsvorlage
Dazu räumte auch Bürgermeister Traub ein, die Stadtverordneten hätten die Beschlusshoheit und bedauerte erneut wie zuvor schon in der Bürgerversammlung Ende August 2026, dass er hier gemäß der hessischen Magistratsverfassung kein Stimmrecht habe (siehe FAKT-Bericht unter: https://fakt-in.de/2026/08/31/kaum-interesse-an-erbacher-kommunalpolitik/).
So lautete denn die einstimmige Beschlussempfehlung des HuF an die Mandatsträger, die Magistratsvorlage zu verwerfen und stattdessen der gemeinsam von den Fraktionen erarbeiteten Beschlussvorlage zuzustimmen.
Bernd Pfau präsentiert gemeinsam erarbeiteten Maßnahmenkatalog zur Investitionsoffensive
Dieser von Bernd Pfau in der anschließenden Sitzung der Stadtverordneten vorgestellte gemeinsam erarbeitete Maßnahmenkatalog zur Investitionsoffensive für Erbach hat folgenden Wortlaut:
>Die Stadt Erbach nutzt die ihr aus dem Sondervermögen Infrastruktur zur Verfügung stehenden Mittel konsequent für zukunftsorientierte Investitionen in die Infrastruktur unserer Stadt.
Ziel ist es nicht, die zur Verfügung stehenden Mittel möglichst schnell auszugeben oder Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Vielmehr sollen die Mittel strategisch, nachhaltig und mit größtmöglichem Nutzen für die Erbacher Bevölkerung eingesetzt werden. Es kommen vor allem Investitionen in Betracht, die wir aufgrund der bekannten engen Finanzlage uns sonst nicht leisten könnten, aber umgesetzt sehen wollen.
Für das Jahr 2026 wird als erster konkreter Investitionsschwerpunkt die Beschaffung von ARMIS-1 vorgesehen. Dies hatte der Magistrat vorgeschlagen.
Damit wurde ein erster sichtbarer und unmittelbar wirksamer Beitrag zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur und insbesondere zur Sicherheit und zum Bevölkerungsschutz in Erbach geleistet. Die Investition ist bereits umgesetzt. Die Fördermittel dafür fließen in die Stadtkasse.
Die in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen sind sich einig, dass wir uns gemeinsam mit den zur Verfügung stehenden Mitteln des Sondervermögens gezielt auf besonders wichtige Zukunftsprojekte der Stadt konzentrieren, die wir uns ohne externe Unterstützung nicht leisten können und dafür auch u. U. keine Kredite genehmigt bekommen (z. B. Freiwillige Leistungen).
Wir berücksichtigen dabei die Handlungsfelder:
- Gesundheit und Pflege,
- Mobilität (Verkehrsinfrastruktur) sowie Wohnungs- und Städtebau,
- Digitales,
- Bildungsinfrastruktur,
- Betreuungsinfrastruktur,
- Technische Infrastruktur,
- Bevölkerungsschutz (Sicherheit / Katastrophenschutz / Feuerwehr),
- Sportinfrastruktur
- und Klimaschutz
Bei allen geplanten Investitionen prüfen wir, ob eine Kombination mit weiteren Förderprogrammen möglich ist. Hier organisieren wir uns zusätzliches externes Know-How. Ziel ist es, die Mittel des Sondervermögens nicht isoliert einzusetzen, sondern sie als Hebel für zusätzliche Investitionen in Erbach zu nutzen.
Wir freuen uns darauf: Die von uns vorgeschlagenen Investitionen aus dem Sondervermögen schaffen einen konkreten und für die Bevölkerung sichtbaren Mehrwert.<
Einstimmiges Votum verdeutlichte erneut fraktionsübegreifende Einigkeit zum Wohl der Stadt Erbach
Das folgende einstimmige Votum dazu verdeutlichte einmal mehr die jüngst zum Wohl der Stadt Erbach offenbarte fraktionsübegreifende Einigkeit in der Stadtverordnetenversammlung der Odenwälder Kreisstadt.
Eingangs der Sitzung bedurfte es noch der Korrektur des Protokolls aus der vorherigen Parlamentssitzung vom 24. September zum Tagesordnungspunkt des erneuten Beschlusses zur Haushaltssatzung 2026.
Dieser neue Beschluss umfasste keineswegs auch den ergänzten Haushaltsplan 2026 sondern bezog sich lediglich auf die finanziellen Auswirkungen der am 25. Juni 2026 beschlossenen Änderungen im Haushaltsplan auf die Haushaltssatzung und war so im Protokoll falsch dargestellt.
Die Haushaltssatzung war gemäß der Änderungen neu zu beschließen, nachdem von Seiten der Verwaltung die finanziellen Auswirkungen der Änderungen zunächst nicht in der Satzung entsprechend dargestellt worden waren (siehe FAKT-Bericht unter: https://fakt-in.de/2026/09/26/verwaltungschaos-zum-dritten-erbacher-haushalt-2026-nach-nunmehr-drei-monaten-finalisiert/).










